Baubiologische Messungen von Schadstoffen, Schimmelpilzen und Wohngiften in Lübeck & Umgebung

SH-Immo&partner – Ihr Kompass für gesundes Wohnen:

  • Erkennen..
  • Bewerten..
  • Beseitigen..

Baubiologische Messungen von Schadstoffen, Schimmelpilzen und Wohngiften in Lübeck.

Ihre Expertin als zertifizierte Baubiologin-MBB

Frau Sonja Dias-Schriefer ist zertifizierte Baubiologin MBB (Mikrobiologie, Bauphysik und Bauchemie). Sie ist berechtigt, den Titel „Zertifizierte Baubiologin nach Zert-Verband – Vereinigung zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen Union EWIV“ zu führen.

Schimmel- und Schadstoff­untersuchungen sowie Luftpartikel­messungen

  • Leiden Sie häufig unter Atemwegserkrankungen, Allergien, gereizten Augen oder anhaltender Müdigkeit?
  • Haben Sie eventuell bereits sichtbaren Schimmel oder unangenehme Gerüche in Ihren Räumen festgestellt?
  • Befinden sich in Ihrem Gebäude Holzelemente, die in den 1960er- oder 1970er-Jahren mit Holzschutzmitteln behandelt wurden?

In solchen Fällen kann eine baubiologische Untersuchung wertvolle Hinweise auf die Ursachen Ihrer Beschwerden liefern und gezielte Maßnahmen ermöglichen.

Im Rahmen eines persönlichen Vor-Ort-Termins analysieren wir die relevanten Faktoren und präsentieren Ihnen gezielte Sanierungsoptionen. Unser Angebot umfasst eine umfangreiche Analytik gemäß VDI- und ISO/DIN-Normen.

Das fachgerechte Erkennen, Bewerten und Vorbeugen von Innenraumrisiken in Bezug auf Schimmelpilze, Schadstoffe sowie Feuchteschäden in- und an Gebäuden hat sich SH-Immo&partner zur Aufgabe gemacht. Weiterhin steht Ihnen SH-Immo&partner bei Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden im Rahmen der Bausachverständigen-Tätigkeit gerne beratend zur Seite.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Luftkeimmessungen
  • Feuchtemessungen
  • Raumluftmessungen
  • Schimmelpilzmessungen
  • Schadstoffanalyse im Gebäude
  • Beratende Bausachverständigen-Tätigkeit bei Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen

Wir führen umfassende Analysen durch, darunter:

  • Luftanalysen
  • Staubanalysen
  • Materialanalysen auf Schimmelpilze und Schadstoffe wie Formaldehyd, Holzschutzmittel, Biozide, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Weichmacher, Flammschutzmittel, Lösemittel, Asbest u.a.

Dank anerkannter Messverfahren erfolgen die Analysen in den folgenden Bereichen:

  • Luftkeimsammlungen
  • Partikelsammlungen
  • Raumluftprobenahmen auf leicht- und schwerflüchtige Schadstoffe
  • Freimessungen

Zudem bieten wir umfassende Raumklimatische Untersuchungen, Feuchtebestimmungen (in Luft und Materialien) sowie Beratungen und Messungen zu:

  • Schadstoffen und Wohngiften
  • Haus- und Holzschädlingen
  • Auswahl geeigneter Baustoffe, Bauteile und Haustechnik

Infos und Wissen

Es gilt das Hab und Gut bei einen Schadenereignis zu schützen. Sichern Sie Ihre Werte fachgerecht, dieses gilt natürlich auch bei Sturm, Hagel, Brandschäden sowie Elementarschäden. 

Schimmelpilzbefall ist leider nicht immer sichtbar. Nicht selten liegen sog. „muffige“ Gerüche vor, die sich schon aus nicht sichtbaren Schimmelpilzen ergeben. SH-Immo&partner geht solchen Auswirkungen mit unterschiedlichsten Messmethoden nach. SH-Immo&partner bietet Ihnen zum Beispiel im Rahmen einer professionellen Luftkeimbeprobung der befallenen Räume eine schnelle und sichere Diagnose an. 

Seit Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung im Dezember 2024 ist die Asbestnachschau bei älteren Gebäuden mit Baujahr vor 1995 Pflicht für alle Bauhandwerksbetriebe – immer dann, wenn auf Baustellen in die Bausubstanz eingegriffen wird.

Asbest wurde in Deutschland bis Ende 1994 in großer Vielfalt – insbesondere als Beimischung – verbaut. Die gesundheitlichen Folgen sind erheblich: Derzeit sterben jährlich rund 3.500 Menschen an den Spätfolgen einer Asbestexposition. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber nun die „Notbremse“ gezogen.

Seit dem 04.12.2024 sind alle Bauhandwerksbetriebe gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet, vor jeglichem Eingriff in die Bausubstanz von Gebäuden mit Baujahr vor 1995 eine Asbestnachschau durchzuführen.

Einer der wichtigsten Schritte nach der Entdeckung eines Schadens ist die unverzügliche Meldung des Schadenfalles an den zuständigen Versicherer. Nur dadurch wird der Versicherer in die Lage versetzt, rechtzeitig und richtig zu reagieren um weitere Schritte einleiten zu können. Allein aus der Schadenmeldung ergibt sich meist nur ein unvollständiges Bild vom tatsächlichen Schadenausmaß, so dass die erforderlichen Maßnahmen und die zu erwartenden Kosten nur schwer einzuschätzen sind. Die eigentliche Schadenursache ist häufig ebenfalls nicht sofort bekannt, so dass auch nicht unmittelbar ersichtlich ist, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem versicherten Leitungswasserschaden und dem Schimmelpilzbefall gegeben ist. Zur besseren Beurteilung ist daher nach der Schadenmeldung meist eine zügige Begutachtung ggf. unter Einbeziehung eines Sachverständigen erforderlich. SH-Immo&partner steht Ihnen als zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden an Gebäuden gerne zur Verfügung.

Lt. dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. gibt es jährlich weit über eine Million Leitungswasserschäden in Deutschland. Viele dieser Schäden können schnell und unkompliziert behoben werden. Häufig stellt sich bei den Betroffenen jedoch die Frage, wie und in welchen Umfang die Schäden fachgerecht zu beheben sind und ist ggf. auch eine Reparatur fachgerecht erfolgt? SH-Immo&partner steht Ihnen gerne im Rahmen der Reparatur- und Bauaufsicht zur Verfügung. 

Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung (VdS 3150) – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V.

Richtlinien zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden (VdS 3151) – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. 

Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS 2357) – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V.

 

Die Technischen Regeln 100-105 (TRLWI 100-105) erläutern die besonderen Anforderungen an die Diagnose und Beseitigung von Leitungswasserschäden und vergleichbaren Schäden an Gebäuden. 

Technische Regel TRLWI 100 – Technisches Regelwerk zu Anforderung an den Fachbetrieb zur Beseitigung von Leitungswasserschäden, hinsichtlich fachlicher Qualifikation, Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter, Berufsbild und Ausrüstung nach Stand der Technik, Dokumentation von Schadenfällen, sowie zu Maßnahmen der Qualitätssicherung.

Technische Regel TRLWI 101 – Technische Regel zur Besonderen Anforderung an die Diagnose und Lokalisierung von Leitungswasserschäden und vergleichbaren Schäden in Gebäuden.

Technische Regel TRLWI 102 – Technische Regel zur Besonderen Anforderung an die Instandsetzung von wasserführenden Rohrsystemen in Gebäuden nach Leckagen, sowie deren Beurteilung zur Schadensursache und des Anlagenzustand auf zukünftige Schadenrisiken.

Technische Regel TRLWI 103 – Technische Regel zur Besonderen Anforderung an die Diagnose von erhöhter Feuchte in Bauteilen. Das Regelwerk dient der Bestimmung der Feuchte in Materialien, Bauteilen und Baustoffen, zur Abgrenzung von Leitungswasserschäden bei eingedrungenem Wasser aus wasserführenden Rohrsystemen sowie durch widrig austretendes Wasser.

Technische Regel TRLWI 104 – Technisches Regelwerk zu Anforderung an die Bauteiltrocknung nach bestimmungswidrigem Eintritt von Leitungswasser, sowie nach Überschwemmung. Beschreibung von Verfahren und Materialien in Gebäuden in Zielrichtung der Herstellung des praktischen Feuchtegehalt. 

Technische Regel TRLWI 105 – Technisches Regelwerk zur Erfassung, Diagnose und Begrenzung vorliegender mikrobieller Kontamination an der Bausubstanz und Inventar, zur Vermeidung von Gebäudedokumentation. 

Baubiologische Messungen von Schadstoffen, Schimmelpilzen und Wohngiften – Hier sind wir für Sie da!

Frau Sonja Dias-Schriefer ist Ihr Ansprechpartner in Lübeck und Umgebung, Stockelsdorf, Bad Schwartau, Ratekau, Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Neustadt in Holstein, Eutin, Grömitz, Lensahn, Oldenburg in Holstein, Großenbrode, Fehmarn, Reinfeld, Bad Oldesloe, Bargteheide, Ahrensburg, Reinbek, Ratzeburg, Mölln, Schwarzenbeck, Geesthacht, Lauenburg, Dassow, Herrenburg, Schönberg, Rehna, Grevesmühlen, Bad Segeberg, Wahlstedt, Bad Bramstedt, Leezen, Wismar, Schwerin, Kiel, Neumünster, Norderstedt, Bordesholm, Plön, Preetz, Lütjenburg.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung von Frau Sonja Dias-Schriefer als zertifizierte Baubiologin. 

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@sh-immopartner.de. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0451 / 39 68 55 74.– Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!