Freimessungen nach Brandschadensanierungen in Gebäuden
Ein Brand hinterlässt weit mehr als nur sichtbare Rußspuren. Bereits ab Temperaturen von etwa 200 bis 300 °C setzt die thermische Zersetzung (Pyrolyse) von Einrichtungsgegenständen, Kunststoffen und Bodenbelägen ein. Dabei entstehen komplexe chemische Verbindungen, die tief in poröse Baustoffe wie Putz, Estrich oder Holz diffundieren.
Eine bloße optische Reinigung oder Geruchsprüfung reicht nicht aus, da viele gesundheitsgefährdende Substanzen selbst bei relevanten Konzentrationen vollständig geruchlos sein können.

Warum eine Freimessung unverzichtbar ist
Eine professionelle Freimessung dient der objektiven Überprüfung, ob ein Gebäude nach der Sanierung aus hygienischer und toxikologischer Sicht wieder sicher genutzt werden kann. Nur durch laboranalytisch ausgewertete Raumluft-, Staub- oder Wischproben lässt sich verlässlich feststellen, ob die Sanierung tatsächlich erfolgreich war.
Die unsichtbare Gefahr: Das Schadstoff-Spektrum
Bei jedem Brand entstehen Substanzen, die noch lange Zeit nach der Sanierung als sogenannte „Sekundäremissionen“ in die Raumluft abgegeben werden können:
| Schadstoffgruppe | Beispiele | Risiko |
|---|---|---|
| PAK | Benzo[a]pyren | Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe |
| Dioxine & Furane | PCDD/F | Hochtoxische Brandfolgeprodukte |
| PCB | Polychlorierte Biphenyle | Schwerflüchtige organische Verbindungen |
| VOC & SVOC | Benzol, Toluol, Styrol | Flüchtige organische Verbindungen |
| Spezialstoffe | Phenole, Kresole, Naphthaline | Rückstände aus Kunststoffen und Harzen |
Fachliche Grundlage & Erhöhte Sicherheit
Unsere gutachterliche Bewertung orientiert sich an den anerkannten Regelwerken:
- VdS 2357: Richtlinien zur Brandschadensanierung.
- Umweltbundesamt: Einschlägige Empfehlungen für Innenräume.
- Arbeits- & Gesundheitsschutz: Gesetzliche Vorgaben für Gebäudeersteller und -betreiber.
Der SH-immo Vorteil: Da bestimmte toxische Produkte wie Phenole und Kresole in der VdS 2357 nicht vollständig abgebildet werden, beziehen wir diese im Rahmen unserer Freimessungen grundsätzlich mit ein, um eine deutlich höhere Sicherheit für Nutzer und Eigentümer zu erreichen.

Betreiberpflichten & Schutzbedürftigkeit
Als Betreiber von Arbeitsstätten, Wohnanlagen oder öffentlichen Einrichtungen unterliegen Sie einer gesetzlichen Fürsorgepflicht. Besonders in Gebäuden mit schutzbedürftigen Personengruppen ist eine unabhängige Schadstoffkontrolle zwingend geboten:
- Kindergärten und Schulen
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Verwaltungs- und Wohngebäude
Unterstützung für Feuerwehren & Einsatzkräfte
Wir unterstützen die Initiative „Schutz gegen krebserregende Stoffe im Einsatz“. Wir begleiten Feuerwehren bei der Überprüfung von Wachgebäuden, Fahrzeughallen und Einsatzräumen auf gefährliche Brandrückstände, um bestehende Hygienekonzepte messtechnisch zu validieren.
Empfohlene Vorgehensweise nach einem Brand
- Gefahrenabwehr & Einstufung: Sicherung der Brandstelle und Einordnung in Gefahrenklassen.
- Sanierungsplanung: Festlegung des Umfangs in Abstimmung mit dem Versicherer.
- Fachsanierung: Durchführung durch qualifizierte Betriebe.
- Freimessung: Unabhängige Kontrolle durch SH-immo & Partner.
- Nutzungsfreigabe: Erst nach erfolgreicher Messung ist eine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung verantwortbar
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Gehen Sie bei Brandfolgeschäden kein Risiko ein.
Eine optisch saubere Brandstelle bedeutet nicht zwangsläufig eine gesunde Raumluft. Als zertifizierte Sachverständige und Baubiologen liefern wir Ihnen die objektive Gewissheit, die Sie für die rechtssichere Freigabe Ihrer Immobilie benötigen.
