Ruß, Brandrauch, Schadstoffe und gesundheitliche Risiken

Gutachter führt mit einem Messgerät eine Schadstoff-Freimessung vor einem brandgeschädigten Wohnhaus durch – SH-immo & partner Sachverständigenbüro.

25 häufige Fragen nach einem Brandschaden

1. Ist Brandruß gesundheitsschädlich?

Brandruß sollte grundsätzlich nicht als gewöhnlicher Schmutz betrachtet werden. Er besteht aus sehr feinen Verbrennungsrückständen, an die abhängig vom Brandgeschehen unterschiedliche chemische Substanzen gebunden sein können.

Welche gesundheitliche Bedeutung eine konkrete Rußbelastung besitzt, hängt unter anderem von den verbrannten Materialien, dem Brandverlauf, der Konzentration, der Aufenthaltsdauer und dem möglichen Aufnahmeweg ab.

2. Warum kann Ruß nach einem Brand problematisch sein?

Ruß kann nicht nur aus Kohlenstoffpartikeln bestehen, sondern als Träger verschiedener Brandfolgeprodukte wirken. Dadurch können Schadstoffe auf Oberflächen abgelagert und bei Tätigkeiten möglicherweise wieder aufgewirbelt werden.

Aus diesem Grund sollten sichtbar verrußte Bereiche nicht ungeschützt betreten, gereinigt oder bearbeitet werden.

3. Welche Schadstoffe können bei einem Gebäudebrand entstehen?

Die Zusammensetzung von Brandrauch und Brandrückständen hängt stark von den beteiligten Materialien und den Verbrennungsbedingungen ab.

Je nach Schadenereignis können beispielsweise relevant sein:

  • polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK),
  • flüchtige organische Verbindungen (VOC),
  • schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC),
  • Aldehyde,
  • Kohlenmonoxid,
  • saure beziehungsweise reizende Brandgase,
  • weitere organische und anorganische Brandfolgeprodukte.

Darüber hinaus können vorhandene Schadstoffe aus der Bausubstanz oder aus Lager- und Produktionsstoffen freigesetzt werden.

4. Ist ein Gebäude ungefährlich, sobald das Feuer gelöscht wurde?

Nein. Das Erlöschen des Feuers bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Gefährdungen beseitigt sind.

Auch an einer kalten Brandstelle können Brandrückstände, Ruß, Staub und andere Kontaminationen vorhanden sein. Vor dem Betreten belasteter Bereiche sollte deshalb beurteilt werden, welche Gefährdungen noch bestehen.

5. Darf ich nach einem Brand ohne Schutzkleidung durch die Wohnung gehen?

Bei einer erkennbar kontaminierten Brandstelle sollte dies vermieden werden.

Insbesondere sichtbar verrußte oder stark mit Brandrückständen belastete Bereiche sollten erst nach einer fachlichen Gefährdungsbeurteilung und mit geeigneten Schutzmaßnahmen betreten werden.

Das gilt nicht nur für Sanierungsunternehmen, sondern ist auch für Eigentümer, Bewohner und andere Personen von Bedeutung.

6. Warum können auch Personen gefährdet sein, die gar nicht beim Brand anwesend waren?

Die relevante Exposition muss nicht während des eigentlichen Brandes erfolgen.

Auch später können Personen mit Brandrückständen in Kontakt kommen, beispielsweise durch:

  • Betreten kontaminierter Räume,
  • Berühren verrußter Gegenstände,
  • Aufräumarbeiten,
  • Aufwirbeln von Staub,
  • Transport kontaminierter Gegenstände.

Deshalb bleibt der Umgang mit der kalten Brandstelle ein Thema des Gesundheitsschutzes.

7. Wie können Schadstoffe aus Brandrückständen in den Körper gelangen?

Grundsätzlich sind verschiedene Aufnahmewege möglich. Besonders relevant sind:

  • Inhalation: Aufnahme von Partikeln, Staub oder gasförmigen Stoffen über die Atemwege.
  • Dermale Aufnahme: Kontakt von Brandrückständen mit der Haut.
  • Orale Aufnahme: beispielsweise durch kontaminierte Hände, Lebensmittel oder Gegenstände.

Eine konsequente Arbeitshygiene ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des Schutzkonzeptes.

8. Kann Ruß über die Haut aufgenommen werden?

Der Hautkontakt mit Brandrückständen sollte möglichst vermieden werden.

Nicht nur die Rußpartikel selbst, sondern insbesondere daran gebundene Substanzen können für die Gefährdungsbeurteilung relevant sein. Geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung können deshalb erforderlich sein.

9. Kann Brandstaub eingeatmet werden?

Ja. Durch Bewegung, Reinigung, Rückbau oder das Bewegen kontaminierter Gegenstände können abgelagerte Partikel erneut aufgewirbelt werden.

Deshalb muss vor entsprechenden Tätigkeiten geprüft werden, ob Atemschutz und weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

10. Sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach einem Brand relevant?

PAK können bei unvollständigen Verbrennungsprozessen entstehen und sich unter anderem an Rußpartikel anlagern.

Einige Vertreter dieser Stoffgruppe besitzen gesundheitlich relevante Eigenschaften. Ob PAK bei einem konkreten Brandschaden untersucht werden sollten, muss anhand des Brandereignisses und der Untersuchungsfrage entschieden werden.

11. Was sind VOC und warum können sie nach einem Brand eine Rolle spielen?

VOC sind flüchtige organische Verbindungen.

Sie können aus verbrannten beziehungsweise thermisch zersetzten Materialien sowie teilweise auch aus anschließend eingesetzten Produkten freigesetzt werden.

Bei entsprechenden Fragestellungen können Raumluftuntersuchungen zur weiteren Bewertung eingesetzt werden.

12. Was sind SVOC?

SVOC sind schwerer flüchtige organische Verbindungen.

Sie können sich unter anderem an Staub und Oberflächen anlagern und dadurch länger in einem Gebäude verbleiben als sehr flüchtige Verbindungen.

Ob eine Untersuchung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Schadenereignis ab.

13. Welche Bedeutung hat Kohlenmonoxid nach einem Brand?

Kohlenmonoxid (CO) ist ein giftiges Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entstehen kann und während eines laufenden oder noch nicht vollständig abgeschlossenen Brandgeschehens eine erhebliche akute Gefahr darstellen kann.

Das Betreten einer noch warmen oder unklaren Brandstelle darf deshalb nicht allein davon abhängig gemacht werden, ob offene Flammen sichtbar sind.

14. Sind Brandgerüche automatisch gesundheitsschädlich?

Geruch und gesundheitliche Gefährdung sind nicht dasselbe.

Ein auffälliger Geruch kann auf verbliebene Brandfolgeprodukte hinweisen, erlaubt jedoch allein weder eine quantitative Schadstoffbewertung noch den sicheren Rückschluss auf eine konkrete Gesundheitsgefährdung.

Geruchswahrnehmung ersetzt deshalb keine fachgerechte Untersuchung.

15. Bedeutet fehlender Brandgeruch, dass keine Schadstoffe mehr vorhanden sind?

Nein.

Nicht alle relevanten Stoffe besitzen einen für Menschen wahrnehmbaren Geruch. Umgekehrt können bereits sehr geringe Konzentrationen bestimmter Stoffe intensiv riechen.

Die menschliche Nase ist deshalb kein geeignetes Messgerät zur Beurteilung einer möglichen Schadstoffbelastung.

16. Können Schadstoffe aus dem Brandraum in andere Räume gelangen?

Ja. Rauch und Brandfolgeprodukte können sich beispielsweise über:

  • Türen,
  • Treppenräume,
  • Installationsschächte,
  • Kabeldurchführungen,
  • Zwischendecken,
  • Lüftungsanlagen,
  • andere bauliche Öffnungen

ausbreiten. Deshalb sollte eine Untersuchung nicht automatisch auf den eigentlichen Brandraum beschränkt werden.

17. Können Lüftungsanlagen Brandrückstände verteilen?

Abhängig von Anlagenzustand und Brandverlauf können raumlufttechnische Anlagen für die Ausbreitung oder Ablagerung von Rauchbestandteilen relevant sein.

Bei größeren oder sensiblen Gebäuden sollte deshalb geprüft werden, ob Lüftungskanäle, Filter, Geräte oder angeschlossene Bereiche in die Untersuchung einbezogen werden müssen.

18. Sind Kinder nach einem Brandschaden besonders zu berücksichtigen?

Bei der Planung der Wiedernutzung von Kindertagesstätten, Schulen, Wohnräumen oder anderen Bereichen mit Kindern sollte deren Nutzung besonders berücksichtigt werden.

Kinder haben beispielsweise häufiger direkten Kontakt mit Böden und Oberflächen. Deshalb sollte die Untersuchungsstrategie an die tatsächliche Nutzung des Gebäudes angepasst werden.

19. Was gilt für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen?

In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen können besonders schutzbedürftige Personen betroffen sein.

Darüber hinaus besitzen diese Gebäude häufig komplexe Lüftungs-, Versorgungs- und Gebäudestrukturen.

Eine mögliche Kontaminationsverschleppung sollte deshalb besonders sorgfältig betrachtet werden.

20. Warum sollten Eigentümer Brandschäden nicht selbst reinigen?

Eigenständiges trockenes Kehren, Saugen mit ungeeigneten Geräten oder Abwischen verrußter Oberflächen kann Brandrückstände aufwirbeln oder verschleppen.

Darüber hinaus können Schadstoffe vorhanden sein, deren Art für den Eigentümer nicht erkennbar ist.

Vor umfangreichen Reinigungsarbeiten sollte deshalb geklärt werden, welche Schutz- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.

21. Welche persönliche Schutzausrüstung kann bei einer Brandstelle erforderlich sein?

Die erforderliche PSA muss anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Abhängig vom Schadenbild können beispielsweise erforderlich sein:

  • geeignete Schutzkleidung,
  • geeignete Schutzhandschuhe,
  • Sicherheits- beziehungsweise Schutzschuhe,
  • Augen- und Gesichtsschutz,
  • geeigneter Atemschutz.

Welche Schutzstufe tatsächlich notwendig ist, darf nicht pauschal festgelegt werden, sondern richtet sich nach der konkreten Gefährdung.

22. Warum müssen auch Sachverständige bei der Probenahme Schutzkleidung tragen?

Sachverständige und Probenehmer können beim Betreten kontaminierter Bereiche denselben Brandrückständen ausgesetzt sein wie andere Personen.

Geeignete Schutzmaßnahmen dienen dabei zwei Zielen: dem Gesundheitsschutz des Mitarbeiters und dem Schutz der Probenqualität vor Kreuzkontaminationen.

Eine qualifizierte Probenahme beinhaltet deshalb auch eine objektspezifische Gefährdungsbeurteilung.

23. Was bedeutet Kontaminationsverschleppung?

Von Kontaminationsverschleppung spricht man, wenn Brandrückstände aus einem belasteten Bereich in einen ursprünglich unbelasteten beziehungsweise bereits gereinigten Bereich übertragen werden.

Dies kann beispielsweise erfolgen über:

  • Schuhe,
  • Kleidung,
  • Hände,
  • Werkzeuge,
  • Geräte,
  • Transportwege,
  • kontaminierte Gegenstände.

Eine konsequente Trennung von belasteten und unbelasteten Bereichen ist deshalb ein wichtiger Bestandteil einer fachgerechten Schadenbearbeitung.

24. Warum ist die Schwarz-Weiß-Trennung nach einem Brandschaden wichtig?

Der sogenannte Schwarzbereich bezeichnet den kontaminierten Arbeitsbereich. Der Weißbereich soll dagegen vor einer Kontaminationsverschleppung geschützt werden.

Eine strukturierte Schwarz-Weiß-Trennung unterstützt sowohl den Arbeitsschutz als auch die Qualität der Sanierung. Sie verhindert insbesondere, dass bereits gereinigte oder ursprünglich unbelastete Gebäudebereiche durch Personen, Geräte oder Materialien erneut belastet werden.

25. Wann kann nach einem Brandschaden wieder von einer sicheren Nutzung ausgegangen werden?

Eine pauschale Zeitangabe ist nicht möglich. Entscheidend sind unter anderem:

  • Umfang des Brandes,
  • beteiligte Materialien,
  • Rauch- und Rußausbreitung,
  • Zustand der Bausubstanz,
  • erfolgte Sanierungsmaßnahmen,
  • Gebäudenutzung,
  • gegebenenfalls Ergebnisse von Probenahmen und Laboruntersuchungen.

Bei relevanten Brandschäden sollte deshalb nicht allein nach Geruch oder optischem Eindruck entschieden werden. Eine sachverständige Bewertung kann dazu beitragen, den Sanierungserfolg nachvollziehbar zu überprüfen und eine fachlich begründete Empfehlung für das weitere Vorgehen zu entwickeln.

Wichtiger Sicherheitshinweis

Brand aus bedeutet nicht automatisch Gefahr vorbei.

Auch nach Abschluss der Löscharbeiten können Brandstellen mit Ruß, Brandkondensaten, Stäuben und weiteren Gefahrstoffen kontaminiert sein.

Ungeschützte Personen sollten erkennbar kontaminierte Brandbereiche deshalb nicht unnötig betreten und dort insbesondere keine eigenständigen Reinigungs-, Aufräum- oder Rückbauarbeiten durchführen.

Vor solchen Tätigkeiten sollte eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen und festgelegt werden, welche technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dies gilt ausdrücklich auch für die sogenannte kalte Brandstelle.

SH-immo&partner – Gesundheitsschutz beginnt mit einer strukturierten Bewertung

Bei der sachverständigen Bewertung eines Brandschadens betrachten wir nicht ausschließlich den sichtbaren Schaden. Von Bedeutung sind ebenfalls:

  • Brandverlauf,
  • verbrannte Materialien,
  • Rauchgaswege,
  • mögliche Schadstoffgruppen,
  • Kontaminationsverschleppungen,
  • Gebäudestruktur,
  • Gebäudenutzung,
  • durchgeführte Sanierungsmaßnahmen.

Auf dieser Grundlage kann eine objektspezifische Untersuchungsstrategie entwickelt werden. Gerade bei Wohngebäuden, Kindertagesstätten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern sowie Gewerbe- und Industrieobjekten sollte die gesundheitliche Betrachtung der Brandfolgen Bestandteil einer qualifizierten Schadenbewertung sein.

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