Bauamt & Genehmigungen in Lübeck: Ihr Wegweiser
Von der Bauvoranfrage bis zum fertigen Gutachten – wir klären Zuständigkeiten und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit den Behörden.
Bauamt Lübeck: Kontakte & Zuständigkeiten
Wer ein Bauvorhaben plant oder Marktdaten benötigt, muss die richtigen Anlaufstellen kennen. In der Hansestadt Lübeck sind die Aufgaben klar verteilt.
Bauordnung & Bauaufsicht
Für Baugenehmigungen, Denkmalschutz und die Einhaltung der Landesbauordnung ist die Bauverwaltung der Hansestadt Lübeck zuständig.
Kleiner Bauhof 11, 23552 Lübeck
bauaufsicht@luebeck.de
Tel.: 0451 115
Website | Anfahrt
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Die Hansestadt Lübeck hat die Zuständigkeit für die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein übertragen.
Aufgaben: Erstellung von Bodenrichtwerten und Marktanalysen.
Brolingstraße 53 b-d, 23554 Lübeck
Poststelle-Luebeck@LVermGeo.landsh.de
Tel.: 0451 30090-406
Bauämter im Norden
Ostholstein
Storman & Bad Segeberg
Herzogtum Lauenburg
Nordwestmecklenburg
Bauaufsicht: Was wird geprüft?
Die Bauaufsicht stellt sicher, dass Gebäude sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dabei geht es nicht nur um die Statik, sondern auch um Sicherheitsdetails.
Die Bauaufsichtsbehörden fungieren als Instanz zur Sicherung der baulichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit. Ihre Kernaufgaben lassen sich in folgende Bereiche unterteilen:
- Präventive Kontrolle & Genehmigung: Die Behörden prüfen Bauanträge auf die Einhaltung des öffentlichen Baurechts und der jeweiligen Bebauungspläne. Nur durch eine offizielle Baugenehmigung wird sichergestellt, dass ein Vorhaben den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht.
- Gefahrenabwehr & Sicherheit: Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften, wie etwa den Brandschutz. Sie stellt sicher, dass Gebäude keine Gefahr für Bewohner oder Passanten darstellen.
Ob bei der Nutzungsänderung, beim Neubau oder bei der Sanierung – die Abstimmung mit dem Bauamt ist für die Rechtssicherheit Ihrer Immobilie unerlässlich

