Was zeichnet einen guten Immobilienmakler aus?

Was zeichnet einen guten Immobilienmakler aus, eine gute Frage wie wir finden!

Nun er sollte sich nicht nur mit dem regionalen Immobilienmarkt auskennen, sondern auch im Immobilienrecht zuhause sein, Grundlagen der Markt- und Verkehrswertermittlung beherrschen sowie den Immobilienverkauf nicht dem Zufall überlassen.

Das Kaufvertragsrecht kennen, um den Kunden von Anfang bis zur Übergabe der Immobilie und in einzelnen Fällen darüber hinaus zu begleiten. Auch ein Auge für Baumängel und Bausachschäden kann nicht schaden.

Für uns steht außer Frage und das ist unser Leistungsversprechen an unsere Kunden, dass ein guter Immobilienvermittler folgende Mehrwerte anbieten muss:

  • Erstellung einer Marktwertanalyse,
  • Sichere und diskrete Abwicklung,
  • Aktive und professionelle Begleitung bei Miet- und Kaufverträgen sowie Beurkundungen,
  • Auswahl und Betreuung der passenden Käufer/Verkäufer oder Mieter und Vermieter,
  • Print- und Online-Vermarktung Ihrer Immobilie,
  • Beschaffung des Energieausweis,
  • Begleitung bei Kaufverhandlungen und Notarterminen,
  • Professionelle Besichtigungen,
  • Erstellung hochwertiger und ausführlicher Exposees,

…und vieles mehr!

Weiterhin hat ein Immobilienmakler die Erlaubnis der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Ist der Immobilienmakler darüber hinaus noch weiter qualifiziert, wie zum Beispiel SH-Immo&Partner als DEKRA zertifizierter Immobilienmakler, dann sollten Sie Ihren Immobilienmakler gefunden haben. Wenn nicht, rufen Sie uns einfach gleich an.

Häufig gestellte Fragen

Immobilienkaufvertragsrecht – Immobilie einfach kaufen- oder verkaufen?2022-03-31T14:55:26+02:00

Natürlich können Sie eine Immobilie kaufen- oder verkaufen, jedoch sind diese u.a. im § 311b BGB und § 873 und § 925 des BGB geregelt. Wegen der besonderen Bedeutung der Eigentumsübertragung und der damit meistverbundenen hohen Sachwerte muss die erforderliche Einigung, die sogenannte Auflassung, bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsteile (Stellvertretung ist zulässig) vor einem Notar erklärt werden.

Sie wollen einfach mehr über Ihre Rechte und Pflichten als Käufer- oder Verkäufer einer Immobilie wissen, dann rufen Sie uns gerne an!

Beurkundungsgesetz – Immobilieneigentum übertragen!2022-03-31T14:59:40+02:00

Da fast alle Vorgänge im Zusammenhang mit dem Eigentumsübergang und der Belastung von Immobilien beurkundungspflichtig sind, regelt das Beurkundungsgesetz die damit verbundenen Amtspflichten des Notars.

Trotz dessen, dass es das Beurkundungsgesetz gibt, sind wir immer persönlich bei Beurkundungsterminen an der Seite unserer Kunden!

Maklerrecht (BGB) – Einfach mal Makler sein?2022-03-31T15:00:44+02:00

Das Maklerrecht ist rudimentär in §§ 652 FF BGB geregelt. Die Maklerprovision ist eine Erfolgsprovision, die der Makler nur verdient, wenn dieser erfolgreich vermittelt hat. Geht es um die Vermittlung von Wohnraum, so regelt das Wohnungsvermittlungsgesetz weitere Details.

Wir stehen Ihnen als DEKRA zertifizierter Immobilienvermittler- und Makler in Lübeck und Umgebung gerne zur Seite!

Wohnungsvermittlungsgesetz – Oder einfach mal vermieten!2022-03-31T15:01:04+02:00

Das Wohnungsvermittlungsgesetz hat die Aufgabe die Rechte von Mietern zu stärken. In § 2 Abs. 1a WoVermittG hat der Gesetzgeber seit 2015 auch das Besteller Prinzip festgeschrieben. Danach zahlt allein der Vermieter, der den Makler mit der Vermittlung von Mietern beauftragt, die Maklerprovision.

Sie besitzen eine Wohnung und wollen diese schnell und unkompliziert vermieten? Dann rufen Sie uns gerne an!

Makler- und Bauträgerverordnung – Oder einfach Immobilien vermitteln!2022-03-31T15:04:24+02:00

Im Immobilienbereich spielt sich vieles unter der Beteiligung von Immobilienmaklern ab. Immobilienmakler benötigen hierzu jedoch eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, dazu muss der Makler nachweisen, dass dieser persönlich zuverlässig ist und in geordneten Vermögenszeugnissen lebt. Ab Mitte 2018 sind gewerbliche Immobilienmakler nach dem Gesetz zur Einführung einer Berufs- Zulassungsregelung verpflichtet sich regelmäßig 20 Stunden innerhalb von drei Jahren weiterzubilden. Diese Anzahl der Fortbildungsstunden übertrifft SH-Immo&Partner im Rahmen seiner Immobilienvermittlung und Gutachterlichen Tätigkeit nachweislich bei weitem jedes Jahr.

Maklervertrag – Wer braucht schon einen Maklervertrag?2022-03-31T15:04:58+02:00

Der Maklervertrag bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form. Er kann deshalb schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten (konkludentes Handeln) zustande kommen, jedoch gilt abweichend von den allgemeinen Regeln bzgl. des Vertragsabschluss eine besondere Unklarheitenregel, wonach es Sache des Immobilienvermittler ist, etwaige Unklarheiten auf Seiten des Interessenten aus dem Wege zu schaffen.

2022-08-18T12:46:54+02:00