Gutachter für Immobilienbewertung – häufige Fragen

Wie finden Sie einen guten Sachverständigen für Immobilien und welche Bewertungsverfahren gibt es?

Sie sind auf der Suche nach einem fähigen Gutachter für Immobilien in Lübeck und Umgebung? Worauf kommt es bei der Wahl eines Sachverständigen an? Welche Arten von Immobilienbewertungen gibt es? Was hat Einfluss auf den Wert eines Hauses und welche Dokumente sind bei einer Immobilie wichtig?  Wir klären die häufigsten Fragen zum Thema Immobilien Gutachter und Immobilienbewertungen.

Was ist ein zertifizierter Gutachter / Sachverständiger gem. DIN EN ISO/IEC 17024?2022-03-17T13:58:45+01:00

Die gemäß DIN EN 45013 oder DIN EN ISO/IEC 17024 durchgeführte Zertifizierung durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle ist die im zertifizierten Sachverständigenwesen in Bezug auf Niveau und Aktualität des Fachkundenachweises die höchste erreichbare Qualitätsstufe.

Zertifizierte Sachverständige / Gutachter weisen regelmäßig ihre persönliche Eignung, ihre ständige Weiterbildung und ihre hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber einer DIN EN 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle nach.

Immobiliengutachter – Woher nehmen, wenn nicht stehlen?2022-03-17T14:01:16+01:00

Wo finde ich nun einen Gutachter für eine Bewertung meiner Immobilie?
Zum einen im Internet, aber wie suchen und ist dieser auch der richtige?

Die Hansestadt Lübeck hat die Zuständigkeit zur Errichtung und Betrieb einer Geschäftsstelle des Gutachterausschusses an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein übertragen. Die Geschäftsstelle befindet sich in der Brolingstraße 53 b-d in 23554 Lübeck, oder rufen Sie doch gleich bei uns an!

Immobilienbewertung – Welche Verfahren gibt es?2022-03-17T14:02:08+01:00

Wir bewerten u.a. der Verkehrs- und Marktwert für unbebaute und bebaute Grundstücke, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser einschließlich rechte, Belastungen und grundstücksgleichen Rechte. Hierbei kommen je nach Sachlage verschiedene Verfahren wie zum Beispiel Vergleichswertermittlung, Bodenwertermittlung, Sachwertermittlung oder ggf. eine Ertragswertermittlung zum Einsatz.

Im Rahmen unserer Tätigkeit erstellen wir u.a. Verkehrswertermittlungen nach § 194 BauGB/ Immobiliengutachten, Kurzgutachten und sogenannte Marktwerteinschätzungen für unsere Kunden.

Energieausweis – wie und wo erhalte ich diesen?2022-03-17T14:05:20+01:00

Sie benötigen einen Energieausweis (Bedarfs- Verbrauchsausweis) für ihre Immobilie und sind sich unsicher, welche Angaben benötigt werden? Wir erstellen Ihnen schnell und unkompliziert nach dem aktuellen GEG2020 Ihren rechtsgültigen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, rufen Sie uns einfach!

Novellierung – ImmoWertV2021 – Was hat es damit auf sich?2022-03-17T14:08:07+01:00

Bei der Novellierung der Immobilienwertermittungsverordnung (ImmoWertV2021) wird unter § 2 Grundlage der Wertermittlung, Abs. 3 Punkt 10 d explizit die Barrierefreiheit als Grundstücksmerkmal bebauter Grundstücke in die Immobilienbewertung eingeführt. Immobiliensachverständige- bzw. Gutachter und Bewerter werden damit quasi verpflichtet, bei jeder Immobilienbewertung für bebaute Grundstücke den Einfluss der Barrierefreiheit auf den Immobilienwert zu prüfen und ggf. den Werteeinfluss zu bestimmen und zu berücksichtigen.

Rauchwarnmelder – In privat genutzten Wohneinheiten in Schleswig-Holstein2022-03-17T14:09:16+01:00

In der Landesbauordnung § 49 Abs. 4 ist festgehalten das in Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen.

Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Die Rauchwarnmelder sind auf Verlangen für Menschen mit nachgewiesener Gehörlosigkeit mit optischen Signalanlagen auszustatten.

Sie benötigen mehr Informationen – Rufen Sie uns einfach an!

Schimmelbefall – In Immobilien2022-03-17T14:10:02+01:00

Schimmelbefall in Immobilien ist nicht nur lästig, sie verursachen in Einzelfällen gesundheitliche Schäden bei Benutzern dieser Immobilien!

Ob Schwarzschimmel, Spark, oder sonstige im Volksmund geläufige Schimmelarten, Ihnen ist eines gemein, denn sie sind nicht nur unangenehm, sondern je nach Befall gesundheitsschädlich.

Gehören Sie sog. Risikogruppen wie zum Beispiel: Allergiker, Asthmatiker oder haben eine Immunerkrankung, aber auch Kinder und ältere Menschen können bei dauerhaften Schimmelpilzbefall ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen davontragen.

Sie haben den Verdacht von Schimmelpilzbefall- oder möchten gerne mehr über dieses Thema mehr erfahren? Dann rufen Sie uns gerne an!

Grundbuchordnung – Wo ist mein Grundstück hinterlegt?2022-03-17T14:10:29+01:00

Grundstücke und alle das Grundstück betreffende Rechte (zum Beispiel Grundschuld, Wegerecht) und Pflichten (zum Beispiel Baulast) müssen im Grundbuch eingetragen werden. Die Grundbuchordnung regelt, was mit welchem Inhalt im Grundbuch eingetragen wird. Das Grundbuch wird beim Amtsgericht, Abteilung Grundbuchamt, geführt. Für jedes Grundstück wird ein Grundbuchblatt angelegt, aus der sich alle Rechte und Pflichten entnehmen lassen, die das Grundstück betreffen (§ 3 Abs I GBO).

Erbbaurechtsgesetz – Vererben im Baurecht?2022-03-17T14:11:15+01:00

Statt ein Grundstück zu verkaufen, kann der Eigentümer auch ein Erbbaurecht zugunsten eines Dritten bestellen. Zu diesem Zweck belastet er sein Grundstück, in dem er dem Erbbauberechtigten das veräußerliche und vererbliche Recht zugesteht, auf dem Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Das Erbbaurechtsgesetz regelt die Einzelheiten.

Sie sind Verkäufer einer solchen Immobilie und möchten mehr über dieses wichtige Thema erfahren, dann rufen sie uns einfach an!

Baumängel – Eine unendliche Geschichte?2022-03-17T14:13:54+01:00

Als bautechnische Fehler (Baumängel) werden Zustände an Bauten bezeichnet, die das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft einer Werkleistung oder Fehler beinhaltet, der den Wert oder die Tauglichkeit einer Werkleistung zu dem gewöhnlichen oder zu dem nach Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt, verändert oder mindert.

Sie haben den Verdacht das an Ihrer Immobilie zum Beispiel Feuchteschäden bestehen, dann rufen Sie uns einfach an!

Wie findet man einen Gutachter? – Wir geben Tipps im Hausgefragt Podcast von Dr. Klein

SH-immo & Partner Gutachterin Sonja Dias-Schriefer zu Gast im Hausgefragt Podcast von Baufinanzierer Dr. Klein.

2022-08-18T12:58:03+02:00